Peru nimmt am 1. Oktober den Tintenfischfang wieder auf
Sep 29, 2025
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Das peruanische Produktionsministerium (PRODUCE) kündigte an, den Fang von Riesenkalmaren (Dosidicus gigas) ab dem 1. Oktober 2025 mit einer Quote von 40.000 Tonnen (bis zum 17. Oktober) wieder aufzunehmen und führte gleichzeitig eine Reihe von Kontrollmaßnahmen ein.

Wiederaufnahme der Fischerei: 40.000 Tonnen basierend auf Anzeichen einer Erholung der Bestände
Die Wiederaufnahme der Riesenkalmarfischerei mit einer 40.000-Tonnen-Quote, die in Perus LMCTP 2025 von 559.804 Tonnen enthalten ist, basierte auf Untersuchungen des peruanischen Meeresforschungsinstituts (IMARPE), die bestätigten, dass sich die Riesenkalmarpopulationen in einer Wiederaufbauphase befinden und allmählich in ihr historisches Verbreitungsgebiet zurückkehren, was ein vorbeugendes Management erforderlich macht, um eine ordnungsgemäße Ressourcennutzung sicherzustellen.
Der Produktionsminister stellte fest, dass die Riesenkalmarfischerei die Wirtschaft Tausender Küstenfamilien unterstützt und dieser Neustart sowohl den aktuellen Stand der Bestandserholung als auch den Schutz der Lebensgrundlagen vor Ort und die Entwicklung der Fischerei widerspiegelt. Darin heißt es auch klar, dass Maßnahmen zum Schutz der Population und ihrer Fortpflanzung umgesetzt werden.
Umfassende Kontrolle: Vorschriften für die gesamte Lieferkette, vom Fischereifahrzeug bis zur Schifffahrt
Ab dem 31. Dezember 2025 gelten die aktuellen Vorschriften hauptsächlich für kleine -Fischereifahrzeuge. Diese Schiffe dürfen ausschließlich mit Tintenfischschnüren fischen und über gültige Angellizenzen und Gesundheitsgenehmigungen verfügen. Für Schiffe, die derzeit eine Lizenz beantragen, ist der Fischfang verboten.
1. Jedes Schiff ist auf eine Fangtätigkeit beschränkt, wobei die maximalen Fangquoten und Zulagen auf der Laderaumkapazität basieren. Darüber hinaus werden die Zulagen für Schiffe, die mit einem gültigen Satellitenortungssystem (SISESAT) ausgestattet sind, verdoppelt.
2. Fischereifahrzeuge, die nicht mit SISESAT ausgestattet sind, müssen sich bis zum 29. September 2025 registrieren und vor Beginn der Fischereitätigkeit dem Produktionsministerium die Zeit, den Ort und das Datum ihrer Abfahrt unter Verwendung technischer Mittel melden, die von der Abteilung für Überwachung, Inspektion und Strafen der Kleinfischerei (DGSFS-PA) des Fischereiministeriums festgelegt wurden. Als Nachweis ist hierfür eine Ausreisebescheinigung oder ein ähnliches Dokument des Kapitänsbüros des jeweiligen Hafens beizufügen.
Schutz und Aufsicht: Eine doppelte Garantie für Fischereiverbote und Pilotprogramme
Um die Hauptlaichzeit des Riesenkalmars zu schützen, hat PRODUCE ein landesweites Fangverbot vom 18. Oktober bis 17. November 2025 verhängt. Während dieser Zeit sind Fang, Transport, Verarbeitung, Vermarktung und Lagerung von Riesenkalmaren verboten, es sei denn, es können Unterlagen vorgelegt werden, die belegen, dass der Fang vor dem Verbot erfolgte.
An der Überwachungsfront wird PRODUCE ein Pilotprogramm „Fisheries Sustainability Defenders“ starten, das es dem Personal gestattet, bestimmte Anlandeplätze zu besuchen, um bei der Überwachung der Quoteneinhaltung und der Rückverfolgbarkeit der Ressourcen zu helfen. Das Programm wird in Zusammenarbeit mit lokalen Regierungen und Fischereiorganisationen umgesetzt, um die nachhaltige Bewirtschaftung weiter zu stärken.

